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    aktuelle Rechtslage - 2. Lockdown

    Zitat von Sonic89 Beitrag anzeigen
    Wir sollten doch mal ehrlich sein, die einschlägigen Adressen sind nicht gesperrt und man muss nach wie vor einfach nur klingeln, oder einen Termin machen und dann geht nahezu alles, was vor Corona auch ging. Guckt euch doch die ganzen Anzeigen an, das sind nicht weniger als früher.
    Der Unterschied ist nur, das keine Adresse mehr dabei steht, aber die ist jawohl easy rauszukriegen mit ein paar Nachrichten/oder Anruf.
    Die vom Bund und Länder am 28.10.20 verabschiedeten Maßnahmen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen werden durch länderspezifische Regelungen/Verordnungen ergänzt.

    Hessen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2):
    "Der Betrieb folgender Einrichtungen und folgende Angebote sind für den Publikumsverkehr untersagt:
    ...
    Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), Bordelle, Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes und ähnliche Einrichtungen".


    Die Regelungen für die anderen Bundesländer sind nicht aufgeführt, da es hier speziell um Hessen un im besonderen um die Stadt Kassel geht.

    Fazit:
    In den vielen ländergespzifischen Regelungen/Verordnungen werden sexuelle Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten nicht erwähnt. Hieraus ergibt sich möglicherweise, dass sich das Verbot sexueller Dienstleistungen aus sonstigen Regelungen/Verordnungen, beispielsweise Abstandsgeboten o.ä. ergibt.
    Im Falle einer Kontrolle kann man sich auf den Standpunkt stellen, ein eventuelles Verbot mangels Eindeutigkeit nicht verstanden zu haben bzw. verstanden haben zu können. Denn wenn Verbote nicht eindeutig und für jeden verständlich geregelt werden, kann dies nicht zu Lasten dem Empfängers einer solchen Regelung gehen.
    Zitat von Sonic89 Beitrag anzeigen
    Da es sich wohl weitgehend um Privatwohnungen handelt, geht das wohl auch rechtlich in Ordnung.
    Prostitutionsstätte nach ProstSchG. § 2 Abs. 4
    Bordelle, bordellartige Einrichtungen, Wohnungsbordelle, Terminwohnungen und Modellwohnungen

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    • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
      C`est la vie (12.11.2020), Rillesralles (11.11.2020)

      Eben! Und genau deshalb wird wohl auch weniger Berichtet. Viele sind unsicher was erlaubt ist und was nicht. Wartet doch ein
      einfach ab bis wieder Klarheit besteht, anstatt hier mehr Berichte zu fordern!

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      • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
        punci (12.11.2020), Invisible_Man (12.11.2020)

        Ich fordere gar nichts. Die Berichterstattung war ja vor Corona schon im Vergleich zu den Lesenden hier ja schon minimalistisch. Zwischen den Coronawellen war die Sache ja auch wieder uneingeschränkt und es wurde auch da kaum berichtet. Außerdem ist hier etwas zu schreiben was sich nicht auf Besuche während Coronaeinschränkungen bezieht oder von vergangenen Erlebnissen zu erzählen nicht verboten. Soweit ich es verstanden habe, geht es um aktuelle Erlebnisse. Ich gehe auch nicht während des Verbots zu den Damen. Allerdings wundert es mich, dass Berichte nicht gestattet sind. Die Werbung der Damen aber erlaubt? Vielleicht kann das ja mal ein Mod aufklären.

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          Zitat von zerozero Beitrag anzeigen
          Zwischen den Coronawellen war die Sache ja auch wieder uneingeschränkt und es wurde auch da kaum berichtet. Außerdem ist hier etwas zu schreiben was sich nicht auf Besuche während Coronaeinschränkungen bezieht oder von vergangenen Erlebnissen zu erzählen nicht verboten.
          Stimmt so nicht ganz, in Hessen war die ganze Zeit, auch zwischen den Lockdowns Prostitution ( außer in der eigenen Wohnung??) verboten. Daher auch dort ( vielleicht deswegen) kaum Berichte.

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            Zitat von zerozero Beitrag anzeigen
            Allerdings wundert es mich, dass Berichte nicht gestattet sind. Die Werbung der Damen aber erlaubt? Vielleicht kann das ja mal ein Mod aufklären.
            Das kann damit zusammenhängen, dass das Forum und die Anzeigen nichts miteinander zu tun haben. Zwei unterschiedliche Plattformen. Und die Mods hier wollen keine Angriffsfläche bieten.

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              Die Zusammenhänge zwischen beiden Plattformen sind simpel und liegen auf der Hand. Auch welche nicht ganz einfache Rolle den Moderatoren dabei zufällt. Das sollte aber nicht im öffentlichen Bereich besprochen werden.
              Wie ist eigentlich die Situation in Kassel?

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              • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                Bastian (12.11.2020)

                Natürlich verbietet es sich, von einem Erlebnis zu berichten, das in der Lockdown-Zeit stattgefunden hat.

                Also berichtet man von einem Treffen, das noch vor der Lockdown-Zeit stattgefunden hat. So sind wir alle glücklich.

                Denn wenn das so mit den Neuinfektionen weitergeht, werden die Einschränkungen vielleicht im Dezember mal kurz aufgehoben, evtl. auch nur in der Weihnachtszeit.

                Aber steigen dann im Januar die Zahlen aufgrund der vorhergehenden Lockerungen wieder an, können wir uns auf ein monatelanges Verbot von Prostitution einstellen.

                Und soll da das Forum die ganze Zeit schweigen?

                Wie gesagt, man kann auch regelkonform berichten, so dass der Laden hier weiterläuft.

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                • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                  langweiler (14.11.2020), zerozero (12.11.2020)

                  Mal angenommen, ich kenne eine Lady schon eine längere Zeit, habe auch schon länger deren Telefonnummer.
                  Es kommt zum Treffen in der von ihr gemieteten Wohnung, in der sie auch lebt. Ich besuche sie einfach mal. Was in der Wohnung dann passiert, kriegt keiner mit.

                  Was soll daran jetzt verboten sein? Als Prostitutionsstätte ist diese Wohnung nirgends ausgewiesen. Woher ich den Kontakt habe, kann auch keiner mehr ermitteln. Es könnte irgendein Date sein.

                  Die Paragraphenreiterei ist somit schwachsinnig und rein theoretisches Geschwätz, keiner der eine Lady privat besucht kann jemals wegen irgendwas belangt werden können, wie auch?
                  Zuletzt geändert von Sonic89; 14.11.2020, 02:40.

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                  • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                    6sex (14.11.2020)

                    Jawohl Sonic

                    Hallo,

                    genauso wie Sonic sehe ich das auch.
                    Bis zu 2 Haushalte dürfen sich treffen.
                    Also feststeht, Dreier geht nicht mehr, aber ich darf doch eine Lady besuchen, mit Ihr einen Sekt trinken.
                    Sollte wirklich mal eine Kontrolle sein, wie wollen die mir beweisen, dass sexuelle Handlungen statt gefunden haben. Selbst wenn, woher wollen die wissen ob Geld bezahlt wurde.

                    Ich kenne auch einige Ladys in dem Gewerbe und habe Ihre Handynummern und trinke gerne mit denen auch gerne mal einen Sekt.

                    Aber hoffen wir doch, wenn der Impfstoff bald verfügbar ist, hört der ganze Spuk wieder auf.

                    In dem Sinne ein schönes wochenende.

                    Tipps? Fritzlar ist eine herrliche Stadt
                    kennt jemand die Internetseite: **blockierter Link**

                    Das muss reichen.

                    Kommentar


                      Fritzlar

                      Zitat von 6sex Beitrag anzeigen
                      Tipps? Fritzlar ist eine herrliche Stadt
                      kennt jemand die Internetseite: **blockierter Link**

                      Das muss reichen.
                      Die sind alle entweder nicht besuchbar oder seit Wochen nicht mehr online gewesen.
                      Hab's geschrieben in guter Zeit,
                      Tags, Abends und Nachts Herrlichkeit,
                      Und find nicht halb die Freud so mehr,
                      Da nun gedruckt ist ein großes Heer.
                      Find, daß es wie mit den Kindern ist,
                      Da doch wohl immer die schönste Frist
                      Bleibt, wenn man in der schönen Nacht
                      Sie hat der lieben Frau gemacht.
                      J. W. v. Goethe

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                        Fritzlar

                        Die Angebote in Fritzlar sind alle entweder Autodates oder Abholung nach Hause. ich hab ne Weile überlegt, aber dann doch Abstand genommen. ist mir in Coronazeiten doch zu gefährlich...a.) die Ansteckungsgefahr und b.) mögliches Aufgreifen durch Ordnungsbehörden im Auto..

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                          Guten Abend,

                          das Thema bzgl. der Wohnungen erlaube ich mir zu schließen, ggf. mache ich dies "nach Corona" wieder auf.


                          Bastian
                          Administrator

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