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Thema: Wolfsburg

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    Wolfsburg

    Hallo Leute,

    weiß jemand was hier in Wolfsburg momentan los ist ? Alle Damen aus der Seilerstraße sind entweder weg oder nach Velpke gezogen. In Westhagen und Laagberg werden die bekannten Wohnungen auch nicht mehr vermietet. Weiß da jemand was ?

    #2
    Moin,

    möglicherweise konnten Auflagen nicht erfüllt werden, die zum Betreiben einer Wohnung erforderlich sind. Meines Wissens nach, werden diese auch immer mal wieder überprüft.

    Es gibt aber auch einige "neue Adressen" in Wolfsburg, drei davon würden mir spontan einfallen.

    Die Wohnungen in Velpke gefallen mir persönlich übrigens sehr gut, und wenn ich nicht so´n fauler Strick wäre, könnte ich da mit meinem Drahtesel hinreiten....

    Max

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      #3
      Zitat von maxwob Beitrag anzeigen
      Moin,

      möglicherweise konnten Auflagen nicht erfüllt werden, die zum Betreiben einer Wohnung erforderlich sind. Meines Wissens nach, werden diese auch immer mal wieder überprüft.

      Es gibt aber auch einige "neue Adressen" in Wolfsburg, drei davon würden mir spontan einfallen.

      Die Wohnungen in Velpke gefallen mir persönlich übrigens sehr gut, und wenn ich nicht so´n fauler Strick wäre, könnte ich da mit meinem Drahtesel hinreiten....

      Max
      Hey Max danke erstmal für die schnelle Antwort.

      Wegen den neuen Adressen: eine davon ist doch die Kleiststraße, aber der Zutritt in das Haus ist mir eher zu undiskret, da wahrscheinlich genau an viel befahrene Straße gelegen.

      Welche anderen Adressen kennst du denn noch ?

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        #4
        Zitat von 1Neuling Beitrag anzeigen
        Hey Max danke erstmal für die schnelle Antwort.

        Wegen den neuen Adressen: eine davon ist doch die Kleiststraße, aber der Zutritt in das Haus ist mir eher zu undiskret, da wahrscheinlich genau an viel befahrene Straße gelegen.

        Welche anderen Adressen kennst du denn noch ?
        U.a. ..weitere Adressen sind ebenfalls zentral gelegen.
        Diese erfähst du jedoch erst beim Kontaktieren der jeweiligen Damen.

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          #5
          Hallo,

          Zitat von 1Neuling Beitrag anzeigen
          weiß jemand was hier in Wolfsburg momentan los ist ? Alle Damen aus der Seilerstraße sind entweder weg oder nach Velpke gezogen. In Westhagen und Laagberg werden die bekannten Wohnungen auch nicht mehr vermietet. Weiß da jemand was ?
          ich komme zwar nicht wirklich in die Gegend um Wolfsburg, aber liegen die Adressen zufällig in oder sehr nahe an Wohngebieten? Sofern es wirklich Bordelle sind, könnte es ähnlich wie in folgendem Video sein:
          Bordell in Dülmen verboten (WDR - Lokalzeit Münsterland).
          "Heutzutage weiß doch wirklich jeder: die Orgasmusfähigkeit der Frau nimmt einfach stark zu, wenn man es vermeidet, beim Geschlechtsverkehr bolivianische Arbeiterlieder zu singen."
          * Dieter Nuhr

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          • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
            1Neuling (22.02.2020)

            #6
            Zitat von George Orwell Beitrag anzeigen
            Hallo,


            ich komme zwar nicht wirklich in die Gegend um Wolfsburg, aber liegen die Adressen zufällig in oder sehr nahe an Wohngebieten? Sofern es wirklich Bordelle sind, könnte es ähnlich wie in folgendem Video sein:
            Bordell in Dülmen verboten (WDR - Lokalzeit Münsterland).
            Stimmt. Könnte echt so sein. Hatte eher gehofft dass es nur ein Rohrbruch ist 😅

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              #7
              Moin,

              das sind doch aber in WOB nicht diese klassischen Bordelle. Oder?
              In WOB sind das doch eher die typischen und unscheinbaren Wohnungen, vorzugsweise in Mehrfamilienhäuser gelegen.

              Als ich Anfang des Jahres bei einem Mädel in WOB war, handelte es sich um eine ganz normale Wohnung in einem Wohngebiet.
              Und richtig, die Adresse hab ich direkt von dem Mädel bekommen.
              Alles ganz unscheinbar und von aussen nicht zu erkennen oder zu vermuten.

              Gruß der Ostfriese
              Das Leben ist wie 69, du kriegst was du gibst !
              Wer Geld und Vögeln will, muß freundlich sein !
              Die schönste Straße, ist die Straße des senkrechten Lächelns !

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              • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                1Neuling (22.02.2020)

                #8
                Hi,

                Zitat von 1Neuling Beitrag anzeigen
                Hatte eher gehofft dass es nur ein Rohrbruch ist 😅
                noch doppeldeutiger geht es wohl nicht? Also jeweils Körperverletzung an deinen Adressen?

                Selbst wenn wir wirklich nur von der Wasserleitung ausgehen, dann wird das nicht an 3 unterschiedlichen Adressen etwa zeitgleich passieren.

                Zitat von Ostfriese
                das sind doch aber in WOB nicht diese klassischen Bordelle. Oder?
                In WOB sind das doch eher die typischen und unscheinbaren Wohnungen, vorzugsweise in Mehrfamilienhäuser gelegen.
                Jetzt frag mich nicht nach der genauen Rechtslage, aber wenn mehrere Damen in der/den Wohnung(en) anwesend sind, dann wird wohl eine Erlaubnis/Genehmigung benötigt.
                Eine einzelne Dame darf dagegen in Ihrer Wohnung machen was sie will (Einschränkung: AG-Warendorf 5-C-41497: Sexspiele nur bei Zimmerlautstärke - Lärmbelästigung durch Sexualverkehr der Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus und ähnliche).
                Wenn Mieter(in) und dort tätige Dame unterschiedliche Personen (oder Gesellschaft und Person) sind, dann wird es noch komplizierter.
                "Heutzutage weiß doch wirklich jeder: die Orgasmusfähigkeit der Frau nimmt einfach stark zu, wenn man es vermeidet, beim Geschlechtsverkehr bolivianische Arbeiterlieder zu singen."
                * Dieter Nuhr

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                • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                  1Neuling (22.02.2020)

                  #9
                  Es handelt sich um sogenannte Terminwohnungen, die von den DL üblicherweise für eine Woche gemietet werden. Rechtlich handelt es sich dabei um Prostirtutionsstätten, die genehmigungspflichtig sind, nicht aber um Bordelle oder Laufhäuser. Während es bei Bordellen eine Geschäftsleitung gibt, die meist Preise und/oder Serviceumfang vorgeben, und an den Einnahmen betweiligt ist, werden Terminwohnungen von den DL vom Betreiber angemietet. Der Betreiber eine Terminwohnung vermietet also im Grunde genommen nur möblierte Räume zum Zwecke der Ausübung der Prostitution und ist dazu verpflichtet, Hygieneartikel zur Verfügung zu stellen, die dafür nötig sind, wie etwa Handtücher, Duschgel, Mundwasser, Gleitgel, Kondome. Die Mieterin ist frei in der Gestaltung ihres Angebots was Service und Preise angeht. Der Betreiber erhält nur die vereinbarte Miete und ist nicht an den Einnahmen beteiligt.
                  Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?

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                  • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                    Ostfriese (23.02.2020)

                    #10
                    Hallo mea culpa,

                    Zitat von mea culpa Beitrag anzeigen
                    Es handelt sich um sogenannte Terminwohnungen... Rechtlich handelt es sich dabei um Prostirtutionsstätten, die genehmigungspflichtig sind, nicht aber um Bordelle oder Laufhäuser.
                    entschuldige, aber laut §2 ProstSchG, Abs. 4 sind:
                    (4) Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
                    Das kann nicht der Unterschied zwischen den von einer Dame selbst genutzen und "möbliert untervermieteten" Wohnungen sein.

                    In §18 "Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen" werden in Abs. 3 sogar ziemliche Ausnahmen für Prostitutionsstätten in Wohnungen ermöglicht.

                    Ich dachte eher in Richtung: Brandschutz, Flucht- und Rettungswege,... Alles Punkte, die in normalen Wohnungen nicht so stark berücksichtigt werden müssen, wie bei größeren Clubs, Laufhäusern, etc. .
                    "Heutzutage weiß doch wirklich jeder: die Orgasmusfähigkeit der Frau nimmt einfach stark zu, wenn man es vermeidet, beim Geschlechtsverkehr bolivianische Arbeiterlieder zu singen."
                    * Dieter Nuhr

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                      #11
                      Zitat von George Orwell Beitrag anzeigen
                      Das kann nicht der Unterschied zwischen den von einer Dame selbst genutzen und "möbliert untervermieteten" Wohnungen sein.
                      Der Unterschied ist folgender:
                      Zitat von mea culpa Beitrag anzeigen
                      Der Betreiber eine Terminwohnung vermietet also im Grunde genommen nur möblierte Räume zum Zwecke der Ausübung der Prostitution und ist dazu verpflichtet, Hygieneartikel zur Verfügung zu stellen, die dafür nötig sind, wie etwa Handtücher, Duschgel, Mundwasser, Gleitgel, Kondome.
                      Es handelt sich nicht um (unter)vermieteten Wohnraum, sondern um vermietete Geschäftsräume.
                      Zuletzt geändert von mea culpa; 23.02.2020, 16:55.
                      Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?

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                        #12
                        Hallo mea culpa,

                        jetzt habe ich den entscheidenden Punkt gefunden, §2 Abs.3:
                        (3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er ...
                        Also: Dame in eigener (angemieteter) Wohnung -> benötigt keine Genehmigung/Erlaubnis, kann also auch im Wohngebiet sein.

                        2 Damen oder mehr, oder ein "Betreiber" dazwischen, Genehmigung wird benötigt und damit gilt §18 erst.

                        Zitat von mea culpa Beitrag anzeigen
                        Während es bei Bordellen eine Geschäftsleitung gibt, die meist Preise und/oder Serviceumfang vorgeben, und an den Einnahmen betweiligt ist, werden Terminwohnungen von den DL vom Betreiber angemietet.
                        Der Punkt sollte lt. §26 nicht so sein.
                        "Heutzutage weiß doch wirklich jeder: die Orgasmusfähigkeit der Frau nimmt einfach stark zu, wenn man es vermeidet, beim Geschlechtsverkehr bolivianische Arbeiterlieder zu singen."
                        * Dieter Nuhr

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                          #13
                          Zitat von George Orwell Beitrag anzeigen
                          Also: Dame in eigener (angemieteter) Wohnung -> benötigt keine Genehmigung/Erlaubnis, kann also auch im Wohngebiet sein.
                          Jein. Es handelt sich natürlich trotzdem um eine gewerbliche Nutzung und ist daher dem Vermieter mitzuteilen, der sie unter Umständen verbieten kann, etwa, wenn sich die Nachbarn dadurch gestört/belästigt fühlen.

                          Zitat von George Orwell Beitrag anzeigen
                          Der Punkt sollte lt. §26 nicht so sein.
                          Die Betonung liegt auf "sollte".

                          Dass die Einhaltung des Gesetzes in vielen Punkten in der Realität kaum oder gar nicht zu kontrollieren ist, ist ja nicht neu.

                          Beispiel:

                          Wenn man die Berichte liest, ist es durchaus üblich, das Termine in einem Bordell telefonisch mit der "Hausdame" vereinbart werden. Dabei wird dann nicht nur die Dauer und der Zeitpunkt mit der "Hausdame" besprochen, sondern auch der gewünschte Service.

                          Das ist die "übliche Praxis" und wird von den meisten auch als "völlig normal" empfunden, verstösst aber ebenfalls gegen § 26:
                          (1) Die Ausgestaltung sexueller Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen den Prostituierten und derenKunden und Kundinnen in eigener Verantwortung festgelegt.
                          Nur mal als Beispiel:

                          Eine DL möchte in einem Bordell arbeiten. Der Betreiber fragt sie, ob sie bestimmte Leistungen anbietet. Sie verneint. Der Betreiber teilt ihr daraufhin mit Bedauern mit, dass die Kundschaft seines Hauses diese Leistungen aber erwartet, und sie daher leider nicht in seinem Haus arbeiten kann, da er seine Kundschaft natürlich nicht enttäuschen will.

                          Sie hat die freie Wahl, er hat ihr keine Weisungen erteilt und auch keine Vorgaben gemacht.
                          Zuletzt geändert von mea culpa; 23.02.2020, 23:32.
                          Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?

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                            #14
                            Im Übrigen:
                            Zitat von mea culpa Beitrag anzeigen
                            Während es bei Bordellen eine Geschäftsleitung gibt, die meist Preise und/oder Serviceumfang vorgeben
                            Damit ist nicht gemeint, dass der Betreiber eines Bordells der DL vorschreibt, welchen Service sie anbieten muss, worum es in § 26 geht, es geht darum, dass in Bordellen üblicherweise die Preise vom Betreiber festgelegt werden. Das bedeutet logischerweise auch, dass er ebenfalls festlegt, welche Leistungen in diesen Preisen enthalten sind (Serviceumfang), und welche für einen Aufpreis zugebucht werden müssen, und wie hoch dieser Aufpreis ausfällt. In Terminwohnungen tätige DL legen das alles selbst fest.

                            Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass in einem gut geführten Bordell bei einer DL im Grundpreis Verkehr in mehreren Stellungen enthalten ist, eine andere DL im gleichen Haus dagegen für einen Stellungswechsel einen Aufpreis verlangt.
                            Zuletzt geändert von mea culpa; 24.02.2020, 04:53.
                            Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?

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                              #15
                              Hallo mea culpa,

                              ich dachte die Diskussion hätte mit meinem letztem Post mal ein Ende...

                              Die gesamte §26 Sache würde ich (um beim Thema zu bleiben) ausklammern, es geht in Wolfsburg ja wohl wirklich nur Terminwohnungen, Appartments und normale (Arbeits-)Wohnungen. Meinen kurzen Hinweis habe ich allerdings für notwendig gehalten.

                              Zitat von mea culpa Beitrag anzeigen
                              Jein. Es handelt sich natürlich trotzdem um eine gewerbliche Nutzung und ist daher dem Vermieter mitzuteilen, der sie unter Umständen verbieten kann, etwa, wenn sich die Nachbarn dadurch gestört/belästigt fühlen.
                              Wenn sich die Nachbarn gestört/belästigt fühlen kann der Vermieter so oder so Abmahnungen im Rahmen des Mietvertrages schreiben. Auch Unterlassungs-Klagen (wie das von mir bereits verlinkte Urteil zu "Lärmbelästigung durch Sexualverkehr...") sind möglich.
                              Insofern werden die Damen sich bemühen nicht mehr als "haushaltsüblichen" Lärm zu verursachen. Auch übermäßigen Publikumsverkehr werden einzelne Damen (in selbst angemieteten Wohnungen) vermeiden wollen, d.h. nicht unbedingt durchgängig Termine im 20 Minuten Takt vergeben.
                              "Heutzutage weiß doch wirklich jeder: die Orgasmusfähigkeit der Frau nimmt einfach stark zu, wenn man es vermeidet, beim Geschlechtsverkehr bolivianische Arbeiterlieder zu singen."
                              * Dieter Nuhr

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