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    Saar-Gericht weicht Verbot von Prostitution auf

    https://www.saarbruecker-zeitung.de/...f_aid-52632695

    Es geht also doch bald was

    #2
    Lt. dem Artikel wenn ich diesen richtig verstanden habe, soll aber die Bordellbetreiberin keinen GV (offiziell) erlauben, sondern Massagen anbieten. Und das nur eine SDL pro Kunde ran kommt. Quasi auch wenn die GV anbieten, könnte man z. B. keine Dreier mehr ausführen.

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      #3
      So waren die ersten Lockerungen in Bayern auch.
      Und wen sie hinter verschlossenen Türen deinen Zauberstab mit ihrer Muschi massiert ist das ja auch Massage.

      Seid dann aber auch Manns genug, eure Kontaktdaten zu hinterlassen.
      Termin muss ja eh telefonisch ausgemacht werden, da ist die Handy Nummer eh schon vorhanden.

      Sollte irgendwo ein Fall auftretten, und nicht nachvollziehbar sein, dann seid ihr alle selber schuld wen die Puffs wieder geschlossen werden, da immer nur Jens Spahn zum vögeln ging

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        #4
        Guten Tag,

        Zitat von HammerMS Beitrag anzeigen
        .....Quasi auch wenn die GV anbieten, könnte man z. B. keine Dreier mehr ausführen.
        sonst hast du in der jetzigen Lage keine weiteren Probleme? Manche Statements sind wirklich nicht zu fassen.

        Gruß Bastian

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        • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
          MassagefeeSelina (10.08.2020), KarlDerGroße (07.08.2020), disillusioned (07.08.2020), Jason123 (07.08.2020)

          #5
          @Bastian:

          Dieses Problem ist, da ich ein Liebhaber von Dreiern bin eins von vielen, welche unser Hobby generell betreffen. Und des Weiteren, wenn ich als Kunde für einen Dreier zwei Damen bei einem Etablissement buche und auch das entsprechende Geld da lasse, ist aus wirtschaftlicher Sicht für das Etablissement eine win-Situation entstanden. Denn die eine Dame, welche vorausgesetzt in der Zeit keinen anderen Kunden hätte, würde für sich und die Miete des Hauses Geld einbringen.

          Alles ist nur eine Frage des Standpunktes. Das Glas ist von Dir aus gesehen halbleer und von mir aus gesehen halbvoll.

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            #6
            Er war solange nicht vögeln, da hat sich so viel Druck aufgebaut das eine Dame einfach momentan nicht mehr reicht.....

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              #7
              Savoir vivre ! Der eine kann es, der andere beneidet es. Was soll ich sagen? Nur, dass der Neid der anderen einem selber beweisst, dass man in der Lage ist was zu machen, was andere auch gerne wollen, aber nicht in der Lage sind es zu praktizieren.

              Aber wieder zurück zum Thema:

              Ausgerechnet im bajuwarischen Söder-Land, wo der Markus sich soviel Mühe gab den harten Hund zu markieren, um sich zu profilieren damit er künftig den merkelinischen Kanzlerposten übernehmen kann, werden solche Besuche erlaubt. Ganz klar ein Hoffnungszeichen, dass es evtl. wieder bundesweit losgehen könnte. Aber ein Widerspruch in sich wenn man ja angeblich noch inmitten der Pandemie sich noch befindet.

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                #8
                Widerspruch würd ich mal so nicht behaupten.
                ES wird nur verhindert, das das ganze in die Illegalität abrutscht und der Staaat dan keine Kontrolle mehr über die Prostitution hat.
                Er schützt die SDL´s da diese wegen Geldmangels sonst irgendwo auf der Strasse oder am Bahnhofstrich zu Dumping PREISSEN arbeiten müssen. Prostituirtenschutzgesetz.

                Und die Steuereinnahmen die die Damen zahlen sind ja auch nicht gerade wenig.
                Die würde sich der Staat sonst auch durch die Lappen gehen lassen

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                  #9
                  Schnell sind sie ja die Herren des Saarlandes im verschärfen der entsprechenden Corona-Verordnung:

                  § 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie Schließung von Einrichtungen

                  (1) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel 182 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) außerhalb von Prostitutionsstätten sowie die Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 des Prostituiertenschutzgesetzes sind untersagt.

                  https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-08-08.html#doca734636f-eb67-41dd-aa5d-75cf1d83fab3bodyText9


                  Und hier auch noch einmal das entsprechende Amtsblatt:

                  https://corona.saarland.de/DE/servic...cationFile&v=2

                  Jetzt frage ich mich, ist dies denn weiterhin rechtens, wenn das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil entschied, dass das Verbot gemäß alter Verordnung eine ungleich Behandlung mit anderen körpernahen Dienstleistungen darstelle?

                  Ggf. bin ich hier etwas naiv, aber die Entscheidung des besagten Gerichtes stellte ja eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes fest, nun wird die Verordnung verschäft, daher wird doch aber der Gleichbehandlungsgrundsatz weiterhin verletzt und somit schlussendlich gegen die Entscheidung des Gerichtes verstoßen?

                  Kommentar

                  • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                    wildboy (10.08.2020)

                    #10
                    Nach genauerer Lektüre ist die Sexarbeit in Bordellen also wieder gestattet, jedoch ist der Straßenstrich sowie selbstständige Sexworker welche Haus- und Hotelbesuche anboten verboten.

                    Ich kenne mich mit dem Prostitutionsschutzgesetz jetzt nicht wirklich aus, aber zählt eine Terminwohnung auch als Prostitutionsstätte im Sinne des Prostitutionsschutzgesetztes?

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                      #11
                      Prostitutionsverbot im Saarland

                      Sexarbeit ist im Saarland in jeder Form verboten. Das gilt natürlich auch für Bordelle.
                      Eine Terminwohnung ist eine Prostitutionsstätte im Sinne des PROSTITUIERTENSCHUTZGESETZES.

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                        #12
                        Zitat von Ritter50 Beitrag anzeigen
                        Sexarbeit ist im Saarland in jeder Form verboten. Das gilt natürlich auch für Bordelle.
                        Eine Terminwohnung ist eine Prostitutionsstätte im Sinne des PROSTITUIERTENSCHUTZGESETZES.
                        Lese ich die Verordnung noch einmal genau durch so steht dort, dass die Prostitution außerhalb von Prostitutionsstätten, sowie die Ausübung des Prostituitonsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 untersagt sind.

                        Schaue ich in das Prostituiertenschutzgesetz § 2 Absatz 3 Nummer 2 bis 4, so sind Prostitutionsstätten von der Verordnung explizit ausgenommen:

                        "(3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er
                        1.
                        eine Prostitutionsstätte betreibt,
                        2.
                        ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
                        3.
                        eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
                        4.
                        eine Prostitutionsvermittlung betreibt."


                        Suma sumarum lese ich hieraus, dass die Prostitution in Prostitutionsstätten wieder gestattet ist.

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                          #13
                          Hi,

                          dafür steht im Satz 2:

                          (2) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, Bordellbetrieben und Swingerclubs.
                          Damit wie gehabt komplett verboten.


                          CU
                          BK

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                            #14
                            Wenn Prostitution in Prostitutionsstätten des Saarlands wieder gestattet wäre, hätten die Juristen von RTO (Ladies.de) sicher darauf hingewiesen. Für andere Bundesländer ist dies auch geschehen.

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                              #15
                              Hier einmal die Einschätzung des UEGD:

                              https://uegd.de/im-saarland-sind-sex...etten-erlaubt/

                              Probleme habe sie auch mit dem Punkt "(2) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, Bordellbetrieben und Swingerclubs."

                              Mal schauen was dabei noch rumkommt.

                              MfG

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