Die Ladies.de Community rund um Pay-Sex

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Sperrbezirk Rheinland-Pfalz

    Hallo hab gelesen Rheinland Pfalz wird zum Sperrgebiet, was ist da dran?
    Weiß jemand da von euch mehr?

    #2
    Verordnungswesen auf Landesebene

    Hallo Daywalker,

    das würde ja bedeuten, man erließe eine Sperrgebietsverordnung auf der Ebene eines Bundeslandes. Das kann ich mir ehrlich gesagt kaum in unserer föderalistisch gegliederten Staatsordnung vertellen. Woher hast Du denn diese Info? Womöglich aus dem aktuellen Wahlkampf?

    Gruß von Sir Thomas, der an mehr Infos dazu interessiert wäre…

    Kommentar


      #3
      Hallo Sir Thomas!

      nein habe das nicht aus einem Wahlkampfprogramm, hab das auf einer seite bei den saarladies gelesen. jetzt ist der artikel leider nicht mehr da.
      aber da stand etwas von einem urteil zum schutze der jugend das seit märz diesen jahres in der Pfalz mehr oder weniger prostitution verboten ist u die polizei noch nichts unternimmt, aber das wohl demnächst auch tun wird. Ich such mal weiter dann hoste ich mal das was da drin stand. ich blätter mal in meinem verlauf. Hmm leider nix gefunden. jedenfalls stand es bei meldungen. ich kanns mir auch schlecht vorstellen.

      Kommentar


        #4
        Sperrbezirk

        Hallo Forenleser
        Ich habe diese neue Verordnung gelesen und das Stimmt.Man darf nur noch Clubs betreiben die eine richtige Bordellgenehmigung haben.Alle privaten Häuser werden nach und nach zugemacht.Die Gemeinde entscheidet,wem sie eine Genehmigung geben,bez.auch das Bauamt.Vieleicht gibt es dann nicht an jeder Ecke wieder einen anderen Laden .So schlecht finde ich das nicht.Zu viele Clubs sind nicht gut für das Geschäft und dann wäre auch bestimmt mehr los in den Clubs die sich anstrengen und aber auch heutzutage es immer schwerer haben,Kunden ranzubekommen.Wie in jedem Geschäft.

        Kommentar


          #5
          Ich glaube dann brauchen wir in Wiesbaden noch ein paar Brücken um die Mainzer auf zunehmen.

          Kommentar


            #6
            Heißt das denn nun das auch die damen verschwinden die das ganze privat anbieten? im prinzip darf ihnen das doch niemand verbieten was man in seiner eigenen wohnung macht oder sehe ich hier was grundsätzlich falsch? Da für mich ein Unterschied zwischen Club und Privat besteht. Oder steh ich da allein auf dem Schlauch?
            Klar wenn was öffentlich betrieben wird dann bedarfs eben einer genehmigung, aber oftmals ists doch so alles wird wärmer gekocht als es gegessen wird.

            Kommentar


              #7
              Wie sieht es in dem Fall dann eigentlich mit der Kundschaft aus? Macht sich unsereins beim Besuch im Sperrgebiet dann strafbar? Und woher soll man wissen welches Haus nun ne Genehmigung hat und welches nicht? Gerade wenn man mal in ner fremden Stadt zu Besuch ist? Weiss da jemand was drüber?
              Den Artikel hab ich übrigens auch gelesen und bin nicht wirklich schlau draus geworden.

              Kommentar


                #8
                Sperrgebiet per Rechtsverordnung

                Hallo Kuddlmuddl!

                Betrachtet man den typischen Inhalt einer Sperrgebietsverordnung, so ist festzustellen:
                • Der Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) besagt, dass Sperrgebiete (also Orte) bestimmt werden können, an denen Prostitution nicht ausgeübt werden darf. Diese Sperrgebiete sind meist in Randzonen von Städten und Gemeinden. Sie können von den Kommunen selbst bestimmt werden.
                • Wohnungsprostitution ist im Allgemeinen zulässig, allerdings sind die Vorschriften über Wohnraumzweckentfremdung zu beachten.
                • Die Ausübung der Prostitution innerhalb der Sperrzonen kann als Ordnungswidrigkeit, in Wiederholungsfalle auch als Straftat geahndet werden.
                • Diese Ordnungswidrigkeit begeht in der Regel der/die Anbieter/in und nicht der Kunde

                Gruß von Sir Thomas, der aber kein Jurist ist!

                Kommentar


                  #9
                  sperrbezirk speyer

                  http://www.advoris.de/urteile/master...01&u_id=115303

                  hmmm...ein urteil zum thema

                  Kommentar


                    #10
                    habt ihr vielleicht schon mehr Infos wegen der Sperrgebietsverordnung????

                    Würde mich auch interessieren



                    Sina
                    Teuflisch nette Grüße
                    Sina

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X