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    Bilder vs. Realität

    Hallo,
    wie ich schon bemerkt habe werden beim aufspielen auf den SVR die Exif Daten der Bilder der Ladies gelöscht (debugger). Für mich, weil ich jetzt schon mehrmals wissentlich, seitens des Angebotes, mit falschen Tatsachen konfrontiert wurde, ist das ein bißchen ärgerlich. Und für alle Anderen wohl auch. Falls der SVR mit Linux läuft, kann man ein Programm laufen lassen das beim aufspielen die Exif Daten ausliest und die mit dem aktuellen Datum vergleicht, falls da eine Diskrepanz von z.B. 24 Monaten besteht, meldet das Programm sich. Man könnte das ja in der Sedcard einbinden. Foto z.b. erstellt 04/2014. Also zwei Jahre Diskrepanz. Da kann sich ja Einiges ändern. Und falls
    die Ladies versichert sind und freischaffend tätig sind, tja, die rechtliche Handhabe bei falschen Tatsachen,
    Kosten und Dienstleistungen, waoh, da würde aber im www einiges ausgesiebt.
    Sind halt nur ein paar Gedanken.... Aber das mit den Exif Daten wäre enorm hilfreich, da steht ja bei heutigen Digicams ALLES drin.

    #2
    Zitat von oyabun Beitrag anzeigen
    ... tja, die rechtliche Handhabe bei falschen Tatsachen,
    Kosten und Dienstleistungen, waoh, da würde aber im www einiges ausgesiebt.
    Und warum, meinst Du, sollten unter diesen Bedingungen die Damen
    dann eine Anzeige bei Ladies schalten und bezahlen wollen?...

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    • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
      Pandab@r (05.02.2017)

      #3
      Zitat von Chromstange Beitrag anzeigen
      Und warum, meinst Du, sollten unter diesen Bedingungen die Damen
      dann eine Anzeige bei Ladies schalten und bezahlen wollen?...
      Oh, warum? Wegen der Wahrheit! Rechtschaffenheit. 2017. Nur mal so gedacht, als wenn weniger Anmeldungen von SDL's kommen würden wenn man auf das Gesetzliche achten würde. Denn das Angebot ist da und die Nachfrage enorm und das seit tausenden Jahren. Ihr bietet hier dafür eine AAA Platform. Ich find die toll, nicht denken das ich euch ankreiden will. Aber bedenkt man das bei Anzeigenschaltung ein Gesetz in Anspruch genommen wird. Angebot - Handel - Dienstleistung - Rechnung.

      Da "muss" doch rechtschaffend gehandelt werden. Das wird wohl auch bei der Gesellschaft in den AGB stehen. Haftbar kann die Gesellschaft für Schaltung von falschen Tatsachen nicht gemacht werden, aber da sind wir wieder bei den Damen. Das Angebot bei uralten Bildern entspricht nicht dem Endresultat. Das ist klarer Betrug, von vorne bis hinten. Nur der Freier ist wie immer der Dumme. Der hat Null Rechte. Es gab wohl schon ein paar Urteile gerade wegen sowas, aber was hat man davon. Die Damen sollten endlich rechtschaffend arbeiten in jeglicher Hinsicht. Bezahl ich mit "Blüten" oder hol mir das zurück bei nicht geleisteter bezahlter Leistung, herjeee....

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        #4
        Zitat von oyabun Beitrag anzeigen
        Aber bedenkt man das bei Anzeigenschaltung ein Gesetz in Anspruch genommen wird. Angebot - Handel - Dienstleistung - Rechnung.
        Hast du schon einmal den Big Mac auf dem Werbeplakat mit dem verglichen, was du in der Schachtel bekommst?
        "Denn nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein." - Kurt Tucholsky (1890 - 1935)

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        • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
          jackson79 (09.02.2017), Chromstange (08.02.2017)

          #5
          Zitat von Hoftester Beitrag anzeigen
          Hast du schon einmal den Big Mac auf dem Werbeplakat mit dem verglichen, was du in der Schachtel bekommst?
          Oh, hast Du dir schon einmal die AGB in einem MC-D durchgelesen? Die hängen im Laden, das ist Gesetz. Achte das nächste mal darauf, denn da steht genau das drin, die Abbildungen auf dem "Werbeplakat", was noch eine andere Sache ist, aber ich gehe mal von den Bildern aus, die an der Kasse sind, die sind repräsentativ. Für dich, das ist ein sog. Stellvertreter.
          Das gilt aber für alle Restaurants. Was meinst Du wohl warum man bei vielen das Essen nicht auf der Karte sieht? Soweit klar?

          Für dich vllt. einfacher: Du siehst ein Angebot eines Neuwagen. Kaufst Den über das WWW. Holst Ihn ab und siehst der ist 5 Jahre alt und hat 15000km. drauf. Na? Haftung? Wer? Bing...

          hier toller Fall:[den tollen Fall habe ich entfernt]

          Ganz klarer Betrug.
          Zuletzt geändert von Bastian; 08.02.2017, 23:14. Grund: [...]

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          • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
            scholli (08.02.2017)

            #6
            Wieso habe ich den da ein Danke gedrückt?
            Ich verstehe nur Bahnhof.
            Scholli-Grüße

            Paradox ist, wenn sich einer im Handumdrehen den Fuss bricht.

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            • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
              TomGreiner (08.02.2017)

              #7
              Sind wir hier bei "BGB für Anfänger"? Die Anzeige bei LADIES ist kein Kaufvertrag, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Vertrag kommt erst vor Ort zustande, wenn du der Dame das Geld für die vereinbarte Leistung in die Hand drückst. Die Fotos in den Anzeigen sind meistens nicht ganz aktuell und/oder nachbearbeitet. Wenn die Wirklichkeit nicht deinen Vorstellungen entspricht, dann kannst du immer noch gehen. Und wenn du das nicht willst oder dir die Suche in den diversen Foren zu anstrengend ist, dann mußt du dir eben ein anderes Hobby suchen.
              "Denn nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein." - Kurt Tucholsky (1890 - 1935)

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                #8
                Oh, die Gesellschaft macht das umsonst? Lebt die nur durch die Werbung? Hast Du mal ganz oben geschaut die Aussage von Chromie? Wer haftet denn da? Außerdem ist das BWL.
                Zuletzt geändert von oyabun; 08.02.2017, 16:48.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von oyabun Beitrag anzeigen
                  Oh, die Gesellschaft macht das umsonst? Lebt die nur durch die Werbung? Hast Du mal ganz oben geschaut die Aussage von Chromie? Wer haftet denn da? Außerdem ist das BWL.
                  RTO schaltet eine Internetanzeige gegen Bezahlung. Ende.

                  Worauf willst du eigentlich hinaus?
                  "Denn nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein." - Kurt Tucholsky (1890 - 1935)

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                    #10
                    Könnt ihr hier mal beim Thema bleiben!

                    Sexboy
                    Moderation
                    Ich bin nicht versaut. Ich bin moralisch flexibel.

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                      #11
                      Bei dem hier: [den tollen Fall habe ich entfernt]

                      Er kann hingehen und Geld zurück verlangen. Aufgrund der falschen Angaben im WWW. Trotz erbrachter Leistungen bleibt dieser haftbar. Wenn die SDL das als Beruf ausüben, sind diese voll geschäftsfähig und haftbar. Insbesondere bei Vorkasse. Ich weiß doch gar nicht was mich erwartet.

                      Und hey, das sind alles nur mal so Ideen die voll ausgesprochen werden.
                      Zuletzt geändert von Bastian; 08.02.2017, 23:15. Grund: [...]

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                        #12
                        Voll ausgesprochen

                        Zitat von oyabun Beitrag anzeigen
                        Und hey, das sind alles nur mal so Ideen die voll ausgesprochen werden.
                        Und nüchtern betrachtet?

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                          #13
                          Um das mal klarzustellen:
                          Für den Inhalt von Werbung sind die Werbetreibenden verantwortlich,
                          und nicht derjenige, der den Werbeträger anbietet bzw. vermarktet.
                          So ist es bei jeder Zeitung, beim Fernsehen und auch im Internet.

                          Wenn Audi in einem Werbespot behauptet, sein Turbodiesel brauche nur 3 Liter,
                          und später kommt raus, es sind 6 Liter, dann ist das Betrug. Hierfür muss sich Audi verantworten.
                          Und nicht das ZDF, in dem der Werbespot lief. Und das ZDF macht vor der Ausstrahlung auch keine Testfahrt,
                          um zu sehen, ob die Angaben von Audi stimmen. Weil es diese Angaben nicht verantworten muss. Klar?

                          Fazit:
                          Die Auftraggeber der Anzeigen (Damen, Betreiber) sind verantwortlich für das, was sie inserieren.
                          Es liegt nicht in der Verantwortung von RTO, den Wahrheitsgehalt der Anzeigen zu kontrollieren.
                          Das wäre ja auch gar nicht möglich. Wie sollte das vor sich gehen? Gesichtskontrolle? Testbesuche?

                          Dass dies bei einigen Damen zu geschönten Darstellungen führt, ist wahr, aber kein Drama:
                          Wenn die Anbieterinnen meinen, mit falschen Bildern und Angaben besser zu fahren, sollen sie das ruhig tun.
                          Meistens rächt sich das, weil sie dann langfristig im Forum unter die Räder kommen.


                          Zitat von sexboy Beitrag anzeigen
                          Könnt ihr hier mal beim Thema bleiben!
                          Guter Vorschlag, und deshalb nun endlich zurück zum Thema, den Bildern:
                          1. Dein Vorschlag ist auch inhaltlich nicht valide. Denn das Alter der Bilder ist ja nun ein
                            schlechter Indikator für Betrug. Es gibt Damen hier, die werben seit 5 Jahren mit den gleichen Bildern - und die sehen auch immer noch so aus wie auf diesen Bildern. Von Betrug kann da also keine Rede sein.
                          2. Das Gericht musst du erst noch finden, das ein zu "schlankes" oder "aufgehübschtes" Foto einer Dame als, wie du es nennst, "falsche Tatsache" wertet und dies deshalb als Betrug einstuft.

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                          • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                            jackson79 (09.02.2017), Bastian (08.02.2017), Runner (08.02.2017), Sic Transit (08.02.2017), TomGreiner (08.02.2017), Hoftester (08.02.2017)

                            #14
                            Zitat von Chromstange Beitrag anzeigen
                            1. Dein Vorschlag ist auch inhaltlich nicht valide. Denn das Alter der Bilder ist ja nun ein
                            schlechter Indikator für Betrug. Es gibt Damen hier, die werben seit 5 Jahren mit den gleichen Bildern - und die sehen auch immer noch so aus wie auf diesen Bildern. Von Betrug kann da also keine Rede sein.
                            Und außerdem können EXIF-Daten auch nachträglich verändert werden.
                            "Denn nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein." - Kurt Tucholsky (1890 - 1935)

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Chromstange Beitrag anzeigen
                              Um das mal klarzustellen:
                              ....langer Text....
                              [*]Dein Vorschlag ist auch inhaltlich nicht valide. Denn das Alter der Bilder ist ja nun ein
                              schlechter Indikator für Betrug. Es gibt Damen hier, die werben seit 5 Jahren mit den gleichen Bildern - und die sehen auch immer noch so aus wie auf diesen Bildern. Von Betrug kann da also keine Rede sein.[*]Das Gericht musst du erst noch finden, das ein zu "schlankes" oder "aufgehübschtes" Foto einer Dame als, wie du es nennst, "falsche Tatsache" wertet und dies deshalb als Betrug einstuft.[/LIST]
                              ... genau das meine ich von Anfang an, die Damen haften. Aber egal. who cares! hier <5J/~5,8k verbrannt (search, verbrannt, umsonst, abzocke etc.), alle anderen Foren grob 2 Nullen dran, who cares!

                              Das Bild oder die Bilder sind Hauptbestandteil der "Werbung". Durch die Mehranzahl wird das noch mehr unterstützt. Man kann z.B. ein 5 Jahre altes Foto welches zu 50% nicht mehr der Aktualität entspricht, als irreführend geltend machen. Das reicht schon. Es gibt schon einige Urteile dazu. Und wir gehen hier nur von der Erscheinung aus. Natürlich gibt es viele Ausnahme aber die Summe, waoh!

                              Ach und wenn, Anwälte gibt es genug und Gerichtsstand wäre Sitz der Gesellschaft bzw. des Anzeigenschalters, komplette Adresse muss ja vorhanden sein.

                              aber who cares, Systemschafe......

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