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    #61
    Okay, BM, angenommen. ;)

    Zitat von BM
    Steht doch eindeutig dass die Damen sich komplett sozialversichern können...
    Jein. :o

    Aber doch nur, falls sich jemand, (z.B. ein Betreiber eines Bordells, oder bordellähnlichem Betriebs, hier Club genannt), bereit fände, die Dame(n) auch abhängig sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, sprich anzustellen. :rolleyes:

    Und genau da liegt doch der Hase im Pfeffer. Das macht bis einschließlich heute so gut wie niemand, weil er dann noch immer mit anderen Paragraphen der deutschen Rechtsordnung ins Gehege kommen könnte. (Z.B. dem Zuhälterparagraphen nach § 181a StGB, dem Ausbeutungsparagraphen nach § 180b StGB, oder wg. verbotenem Dirigismus - siehe eingeschränktes Weisungsrecht und, und, und...)

    Aus genau diesem Grunde sind die "neuen" theoretischen Möglichkeiten, die das ProstG den Betroffenen bietet, oftmals nichts anderes in der Praxis als reine Makulatur und die Damen betreiben daher in über 99% aller Fälle ihren Job als Selbstständige mit eigener Steuernummer oder nach dem sog. Düsseldorfer Verfahren unter Abführung einer täglich erhobenen pauschalen Voraussteuer, die dann vom Betreiber des jeweiligen Etablissements von den Damen eingezogen, bzw. einbehalten wird und von dem auch ans jeweilige Finanzamt abzuführen ist und da is' nun mal nix mit Sozialversicherung und schon garnix mit ALG-Bezug. :rolleyes:

    Greets, D.C.
    Zuletzt geändert von Daddy Cool; 30.07.2009, 14:36.
    You´re crazy like a fool, don´t mess with Daddy Cool!

    Kommentar


      #62
      Btw

      Zitat von BigMan Beitrag anzeigen
      sorry DC das war nicht an dich gerichtet sondern an sweetgirl einen Post über dir.
      Deine Posts haben ja schliesslich Hand und Fuss. Jedoch verstehe ich trotzdem die folgende Aussage auf Wiki nicht:

      Durch Vereinbarungen über sexuelle Handlungen sollen seit Inkrafttreten des Gesetzes klagbare Entgeltforderungen begründet werden können. Das hat nicht nur Bedeutung für das Zivilrecht, sondern auch Auswirkungen auf das Strafrecht (Vermögensdelikte). Außerdem können sich Prostituierte nun regulär in den gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen versichern.

      Steht doch eindeutig dass die Damen sich komplett sozialversichern können...

      Wiki ist relativ ungeprüft, google mal Wikipedia fake! Bis selbst zufaellige Fehler entdeckt werden... Nobody is perfect ;)

      Kommentar


        #63
        Zitat von BigMan Beitrag anzeigen
        sorry DC das war nicht an dich gerichtet sondern an sweetgirl einen Post über dir.
        Deine Posts haben ja schliesslich Hand und Fuss. Jedoch verstehe ich trotzdem die folgende Aussage auf Wiki nicht:

        Durch Vereinbarungen über sexuelle Handlungen sollen seit Inkrafttreten des Gesetzes klagbare Entgeltforderungen begründet werden können. Das hat nicht nur Bedeutung für das Zivilrecht, sondern auch Auswirkungen auf das Strafrecht (Vermögensdelikte). Außerdem können sich Prostituierte nun regulär in den gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen versichern.

        Steht doch eindeutig dass die Damen sich komplett sozialversichern können...
        zwischen DEM was dasteht und dem, was REALITÄT ist, liegen welten..
        es gibt de facto nicht eine einzige hure, die Arbeitslosengeld beziehen könnte..wenn, wäre sie ein harz 4 fall.

        ansonsten schliesse ich mich P:D: an.

        solltest du es nicht glauben.. lass mal eine frau beim Arbeitsamt anrufen und sagen, das sie als ex-hure arbeitslosengeld beaantragen will. sie wird gelächter ernten.. mehr aber nicht.

        soweit auch zu den "Rechten" von uns.. auf dem papier haben wir viele.. und Papier ist bekanntermassen geduldig..

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