Die Angebote dürften auch einen behördlichen Unterschied darstellen.
Wenn Mehrleistungen aus Symphatie freiwillig und unentgeldlich erfolgen, dann ist das eine andere Sache. Nämlich die der Frau, die man nicht erkaufen kann.
Wenn Mehrleistungen aus Symphatie freiwillig und unentgeldlich erfolgen, dann ist das eine andere Sache. Nämlich die der Frau, die man nicht erkaufen kann.
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