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Hallo Mitstecher.
Vielleicht kann man mir helfen. Ich suche eine hübsche schlanke SDL, bei der der Flüssigkeitsaustauch oben und unten extrem stattfindet.
Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
Omen (16.07.2017)
Aber es verstößt leider gegen das verschissene ProstSchG!! Als "Verkehr" gilt dort auch "französisch". Für ZA nehmen wir dann zum Schutz Klopapier. Am besten aus Papier mit dem Gesetzestext.
Ich habe gerade noch mal nachgeschaut, Blasen ohne Gummi widerspricht nicht den Forenregeln.
Stimmt.
Ab 1.7.2017 widerspricht es nur dem ProstSchG. Deswegen auch die neue Forenregel (Nr. 8). Da das FO-Verbot erst ab 1.7.2017 gilt, können wir uns hier ohne Verstoß gegen die Forenregeln auch in den bis 1.7.2017 verbleibenden Stunden hierzu äußern. Meines Erachtens dürfte sogar ein ab dem 1.7.2017 online gestellter Bericht, der bis 30.6.2017 praktiziertes FO enthält, nicht gegen die Forenregeln verstoßen.
Aber dafür lege ich nicht meine Hand ins Feuer!
@derProfi: tolle ZK und super FO hatte ich schon, aber zu total nasse ZK und intensivstes FO fällt mir keine ein, insbesondere kenne ich keine "schlanke SDL, bei der der Flüssigkeitsaustauch oben und unten extrem stattfindet", sorry. Und in 23 h ist mit FO sowieso Schluss. Naja, hast ja jetzt 2 Tipps. Viel Spaß beim Endspurt!
Meines Erachtens dürfte sogar ein ab dem 1.7.2017 online gestellter Bericht, der bis 30.6.2017 praktiziertes FO enthält, nicht gegen die Forenregeln verstoßen.
Richtig. So ist es. Und es geht noch weiter: Auch nach dem 1.7. darf über FO berichtet werden.
Allerdings quasi auf eigenes Risiko. Denn wer das tut, dokumentiert sozusagen eine Straftat.
Es muss also jeder für sich selbst wissen, was er hier preis gibt.
Für die betroffene Dame ist dies übrigens unproblematisch:
Nach dem neuen Gesetz ist es den Damen zwar verboten, FO aktiv anzubieten.
FO auszuführen ist aber nicht strafbewehrt.
Was wir aber bitte nicht wollen, ist, dass dies nun in jedem Thread diskutiert wird.
Richtig. So ist es. Und es geht noch weiter: Auch nach dem 1.7. darf über FO berichtet werden.
Allerdings quasi auf eigenes Risiko. Denn wer das tut, dokumentiert sozusagen eine Straftat.
Es muss also jeder für sich selbst wissen, was er hier preis gibt.
Für die betroffene Dame ist dies übrigens unproblematisch:
Nach dem neuen Gesetz ist es den Damen zwar verboten, FO aktiv anzubieten.
FO auszuführen ist aber nicht strafbewehrt.
Was wir aber bitte nicht wollen, ist, dass dies nun in jedem Thread diskutiert wird.
Chromstange, Moderation
Der § 32 ProstSchG beinhaltet unter anderem die Verpflichtung Kondome zu nutzen.
Es ist eine Ordnungswidrigkeit gem. § 33 wenn dies nicht getan wird.
Somit ist es keine Straftat. Eine Kriminalisierung ist demnach nicht möglich und wohl auch nicht gewollt.
Der Unterschied zw. einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat ist schon recht enorm.
Bei Ordnungswidrigkeiten wird eigentlich nie gegen unbekannt ermittelt, sofern kein konkreter Anhaltspunkt zur Feststellung der Person besteht ( Bsb. Foto bei Geschwindigkeitsüberschreitung) Dies im Gegensatz zu einer Straftat, wo die absolute Verpflichtung besteht Ermittlungen auch gegen Unbekannt aufzunehmen. So die Staatsanwaltschaft letztendlich das Verfahren nach Abschluss der Ermittlungen erhält.
Bei Straftaten gibt es keinen Ermessensspielraum mehr zu entscheiden, ob ermittelt wird oder nicht.
Ganz wichtig. Das Schreiben über ungeschützte Praktiken ist ebenfalls "nur" eine Ordnungswidrikeit
Wird hier explizit erwähnt.
(3) Es ist verboten, durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben
1. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt,
Dies dürfte wohl das Loben einer SDL wegen einem guten FO sein.
Ordnungswidrig handelt, wer
14. entgegen § 32 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine sexuelle Dienstleistung anbietet, ankündigt oder anpreist oder eine dort genannte Erklärung bekannt gibt.
Kurz und knapp es bleiben Ordnungswidrigkeiten, um die es sich hier dreht.
Kurz und knapp es bleiben Ordnungswidrigkeiten, um die es sich hier dreht.
Ja Herrschaftszeiten, der korrekte juristische Terminus ist hier doch jetzt nicht das Thema.
Kannst Du mit dem Wörtchen "sozusagen" etwas anfangen?
Es ging doch nur um die Tatsache, dass, wenn überhaupt, nur Verstöße der Freier,
nicht jedoch der Damen verfolgt werden. Ob als Straftat oder Ordnungswidrigkeit, ist hier doch völlig wurscht
(Übrigens: Auch unter den Straftaten gibt es Delikte, die nur auf Antrag verfolgt werden).
Nicht wurscht ist allerdings, dass ich zuvor klar darauf hingewiesen hatte:
Erst mal möchte ich mich für die Tips bedanken.
Zu dem Thema Austausch von Körperflüssigkeiten ist jetzt nicht mehr erlaubt nach dem neuen Gesetz. Aber ein Gentleman schweigt und genießt. Denn was hinter verschlossenen Türen geschieht, geht niemand etwas an. Wer trotzdem der Meinung ist, dass er es veröffentlichen muss, ist selber schuld.
zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Arzt und Apotheker.
Das das auch mit Gummi ganz gut geht, habe ich kürzlich erfahren.
Vorteil: bei der Montage kann " ER " auch schon mal "schwächeln",
nicht jede kann das so gut wie zB Carmelia
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