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    Betrug bei der käuflichen Liebe

    folgender Artikel war am Wochenende auch in den Nürnberger Nachrichten:
    http://www.erlanger-nachrichten.de/a...1152086&kat=19
    Das kann also bei Nepp auch herauskommen: Feindkontakt mit der Staatsanwaltschaft.
    Betrug ist in Deutschland mit recht hohen strafen belegt, die Polizei als Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft muss in einem solchen Fall ermitteln.
    ...und mit einem "Böses Mädchen, nicht mehr machen!" endet ein solches Verfahren bei "echterm" Betrug oder Versuch nicht mehr...

    Für gewisse Damen ist dieser zarte Hinweis vielleicht geeignet.

    #2
    Die sogenannten Internet-Versteigerungen für Liebesdienste sind ja sowieso Quatsch.
    Denn die Aussage der meisten Ladies, sie seien kein Professionellen, ist doch unglaubwürdig.
    Besser bedient (im wörtlichen Sinne!) bist du, wenn du z. B. eine der hier in Fl inserierenden Ladies zunächst testest und bei Wohlgefallen dann eine längere Zeitspanne für das Zusammensein vereinbarst.
    Gruß
    Willi

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      #3
      hi,

      danke für den link. hab gestern davon gelesen und mir leider die wochenend ausgabe der nn nicht gekauft....

      kann dabei strafrechtlich überhauptwas rauskommen ?
      außer der kollege hat die autonummer......

      willi hat recht.
      mit einer frau, die bei fl inseriert (auch wenns def. ein profi ist), fährt man(n)
      sicherlich besser.
      Zuletzt geändert von kakteensammlung; 12.01.2010, 15:00. Grund: korrektur

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        #4
        das ist strafrechtlich durchaus relevant - fällt unter Betrug. Auch wenn ich es schon in einem anderen Thread geschrieben habe: das ist ein Offizialdelikt, das wird grundsätzlich verfolgt. Und einen Strafantrag brauchts bei Betrug auch nicht - ausser, zwei kleine Buben haben sich gegenseitig um einen Kaugummi beschissen:)
        Tja, auch beim (vermeintlich, aber inzwischen längst nicht mehr) sittenwidrigem Rechtsgeschäft der käuflichen Liebe gelten die Regeln des Strafgesetzes :D
        Wenn die Beschuldigten volljährig sein sein sollte, und nach Erwachsenenstrafrecht verhandelt wird, wird der Prozess öffentlich verhandelt - gibt bestimmt nette Berichte in der Zeitung....
        Problem für den Geschädigten: der darf dann als Zeuge aussagen, und dann weiss auch jeder, wer's war ;)
        Das kann noch unterhaltsam werden!

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          #5
          Nicht schlecht,
          ist der Gute eine richtigen Abzockerpaar auf den Leim gegangen.

          Tja, machen gehörts net anders.

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