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    Mutter und Tochter ?

    Die Anzeige war Gestern drin .... sie waren in der Erich Ollerhauer Str.32 d zu Gange.

    Weiß Jemand was Genaueres über die Beiden ?

    #2
    Mutter und Tochter miteinander vögeln? Wäre auch mal eine geile Sache, ähnlich wie Zwillinge vögeln oder so :-)

    MfG
    MrPopper

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      #3
      Anmerkung:

      Der guten Ordnung halber zu Information:

      Inzest, also sexuelle Handlungen zwischen Verwandten ersten (und zweiten) Grades ist in Deutschland strafbar. Man sollte also davon ausgehen das derlei Offerten in der Regel nicht den tatsächlichen verwandtschaftlichen Verhältnissen der Anbieterinnen entsprechen. Auch dann nicht, wenn zwischen den angeblichen Müttern und Töchtern keine solchen sexuellen Handlungen direkt stattfinden.

      Gruß von Sir Thomas, der solche Angebote immer mit gemischten Gefühlen betrachtet...

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        #4
        Also ich glaube nicht das wenn Mutter und Tochter nebeneinander im Bett liegen und sich besteigen lassen fällt das in keinster Weise unter den Inzest-Paragraphen.

        Der Paragraph ist hauptsächlich dafür gedacht um die Penetration von verschiedengeschlechtlichen Blutsverwandten zu verhindern .... nett formuliert, oder? :-)

        MfG
        MrPopper

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          #5
          Guter Hinweis!

          Hallo MrPopper,

          bestens formuliert ;-). Das „Nebeneinanderliegen“ hatte ich auch keineswegs in Bezug auf eine evtl. Strafbarkeit gemeint.

          § 173 Strafgesetzbuch Beischlaf zwischen Verwandten

          (1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

          (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.


          Um herauszubekommen, ob eine inzestuöse Handlung zwischen den im Strafgesetzbuch benannten vorliegt, müsste man nun wissen, was "Beischlaf" ist. Leider finden wir im Strafgesetzbuch keinen eindeutigen Hinweis darüber. In der Regel ist damit aber tatsächlich die von Dir angeführte „Penetration“ im trivialen Sinne gemeint. Insofern ist Dein wichtiger Hinweis hier schon richtig und trägt zur Differenzierung meiner Aussage bei. Danke!

          Gruß von Sir Thomas, der hier aber keine OT-Diskussion „anzetteln“ wollte ;-)

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            #6
            Re: Guter Hinweis!

            Zitat von Sir Thomas
            Insofern ist Dein wichtiger Hinweis hier schon richtig und trägt zur Differenzierung meiner Aussage bei. Danke!

            Gruß von Sir Thomas, der hier aber keine OT-Diskussion „anzetteln“ wollte ;-)

            Gern geschehen :-)

            MfG
            MrPopper (der eigentlich sehr gerne OT-Diskussionen führt)

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              #7
              Die verwöhnen wohl gemeinsam .. sich nicht gegenseitig

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